News / Neuigkeiten
In eigener Sache (Mitgliederversammlung)
30. März 2021
Einladung
Einladung zur außerordentliche Mitgliederversammlung wegen wichtigem Grund (Verabschiedung der überarbeiteten Satzung)
Die Dachgesellschaft „Clown“ e. V. lädt zur virtuellen außerordentlichen Mitgliederversammlung am Mittwoch, 14.04.2021 um 19:00 Uhr ein.
Nach Artikel 2, §5 des Covid-19-Abmilderungsgesetzes vom 27. März 2020 ermöglicht der Gesetzgeber auch ohne Ermächtigungen in der Satzung oder Geschäftsordnung Mitgliederversammlungen bis zum 31. Dezember 2021 ohne physische Präsenz (virtuell) zu veranstalten.
Die Zugangsdaten zur virtuellen außerordentlichen Mitgliederversammlung geht den Mitgliedern satzungsgemäß in einer gesonderten E-Mail und/oder Whatsapp zu.
Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
TOP 1
Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
TOP 2
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung sowie Verabschiedung der überarbeiteten Satzung
Die Dachgesellschaft „Clown“ e. V. konnte Aufgrund festgestellter Mängel bei der ursprünglichen Satzung durch das Finanzamt Wittlich und das Amtsgericht Wittlich nicht als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister eingetragen werden.
Die vorgenommenen Änderungen der nun vorliegenden Satzung sollen die Eintragung als gemeinnütziger Verein ermöglichen.
TOP 3
Anträge
TOP 4
Verschiedenes
Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, damit der Vorstand sie noch auf die Tagesordnung setzen kann (§ 13 Abs. 2 der Satzung).
Um zahlreiches und pünktliches „Erscheinen“ wird gebeten.
Einladung zur außerordentliche Mitgliederversammlung wegen wichtigem Grund (Verabschiedung der überarbeiteten Satzung)
Die Dachgesellschaft „Clown“ e. V. lädt zur virtuellen außerordentlichen Mitgliederversammlung am Mittwoch, 14.04.2021 um 19:00 Uhr ein.
Nach Artikel 2, §5 des Covid-19-Abmilderungsgesetzes vom 27. März 2020 ermöglicht der Gesetzgeber auch ohne Ermächtigungen in der Satzung oder Geschäftsordnung Mitgliederversammlungen bis zum 31. Dezember 2021 ohne physische Präsenz (virtuell) zu veranstalten.
Die Zugangsdaten zur virtuellen außerordentlichen Mitgliederversammlung geht den Mitgliedern satzungsgemäß in einer gesonderten E-Mail und/oder Whatsapp zu.
Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
TOP 1
Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
TOP 2
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung sowie Verabschiedung der überarbeiteten Satzung
Die Dachgesellschaft „Clown“ e. V. konnte Aufgrund festgestellter Mängel bei der ursprünglichen Satzung durch das Finanzamt Wittlich und das Amtsgericht Wittlich nicht als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister eingetragen werden.
Die vorgenommenen Änderungen der nun vorliegenden Satzung sollen die Eintragung als gemeinnütziger Verein ermöglichen.
TOP 3
Anträge
TOP 4
Verschiedenes
Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, damit der Vorstand sie noch auf die Tagesordnung setzen kann (§ 13 Abs. 2 der Satzung).
Um zahlreiches und pünktliches „Erscheinen“ wird gebeten.
Ende der Karnevals-Session 2020/2021
17. Februar 2021
Damit endet leider die Session 2020/2021 und der (virtuelle) Straßenkarneval
an dieser Stelle.
Vielen Dank an Euer Interesse. Falls es Euch mal langweilig sein sollte, könnt Ihr Euch aber die Videos nochmal gerne anschauen.
Wir hoffen Ihr hattet (auch wenn's ein etwas anderer Karneval war) trotzdem Spaß.
Vielen Dank an Euer Interesse. Falls es Euch mal langweilig sein sollte, könnt Ihr Euch aber die Videos nochmal gerne anschauen.
Wir hoffen Ihr hattet (auch wenn's ein etwas anderer Karneval war) trotzdem Spaß.
Wie bereits bekannt, ist ein Sommerkarneval in Planung. Schaut dort mal ab und zu rein.
Der Countdown läuft
09. Februar 2021
WarmUp
07. Februar 2021
Ab heute, Sonntag, 07.02.2021 beginnt beim virtuellen Karneval
quasi das WarmUp zum Straßenkarneval.
D.h. wir stellen statt wie bisher nur jeden Sonntag ab heute bis einschließlich Mittwoch, 10.02.2021 jeden Tag ein Video online.
Ab Donnerstag, 11.02.2021 geht's dann beim Straßenkarneval
weiter.
Schaufenster
01. Februar 2021
Direkt im Zentrum von Wittlich am Marktplatz (Marktplatz 9) hat uns "Kaufen mit Herz" für die nächsten Wochen ein Schaufenster zur Verfügung gestellt.
Der 5. Jahreszeit angemessen durften wir das Schaufenster mit karnevalistischen Exponaten der einzelnen Clown-Vereine dekorieren.
Vielen Dank dafür!!!
Der 5. Jahreszeit angemessen durften wir das Schaufenster mit karnevalistischen Exponaten der einzelnen Clown-Vereine dekorieren.
Vielen Dank dafür!!!
Leider ist "Kaufen mit Herz" derzeit wegen des Corona-Lockdowns geschlossen.
Aber schaut doch mal dort vorbei, wenn es die Corona-Lage wieder erlaubt!
Aber schaut doch mal dort vorbei, wenn es die Corona-Lage wieder erlaubt!
"Kaufen mit Herz" ist ein gemeinnütziger Verein des Kinderschutzbund Bernkastel-Wittlich e.V.
In eigener Sache (Mitgliederversammlung)
05. Januar 2021
Einladung
Einladung zur außerordentliche Mitgliederversammlung wegen wichtigem Grund (Verabschiedung der überarbeiteten Satzung)
Die Dachgesellschaft „Clown“ e. V. lädt zur virtuellen außerordentlichen Mitgliederversammlung am Mittwoch, 20.01.2021 um 19:00 Uhr ein.
Nach Artikel 2, §5 des Covid-19-Abmilderungsgesetzes vom 27. März 2020 ermöglicht der Gesetzgeber auch ohne Ermächtigungen in der Satzung oder Geschäftsordnung Mitgliederversammlungen bis zum 31. Dezember 2021 ohne physische Präsenz (virtuell) zu veranstalten.
Die Zugangsdaten zur virtuellen außerordentlichen Mitgliederversammlung geht den Mitgliedern satzungsgemäß in einer gesonderten E-Mail und/oder Whatsapp zu.
Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
TOP 1
Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
TOP 2
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung sowie Verabschiedung der überarbeiteten Satzung
Die Dachgesellschaft „Clown“ e. V. konnte Aufgrund festgestellter Mängel bei der ursprünglichen Satzung durch das Finanzamt Wittlich und das Amtsgericht Wittlich nicht als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister eingetragen werden.
Die vorgenommenen Änderungen der nun vorliegenden Satzung sollen die Eintragung als gemeinnütziger Verein ermöglichen.
TOP 3
Anträge
TOP 4
Verschiedenes
Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, damit der Vorstand sie noch auf die Tagesordnung setzen kann (§ 13 Abs. 2 der Satzung).
Um zahlreiches und pünktliches „Erscheinen“ wird gebeten.
Einladung zur außerordentliche Mitgliederversammlung wegen wichtigem Grund (Verabschiedung der überarbeiteten Satzung)
Die Dachgesellschaft „Clown“ e. V. lädt zur virtuellen außerordentlichen Mitgliederversammlung am Mittwoch, 20.01.2021 um 19:00 Uhr ein.
Nach Artikel 2, §5 des Covid-19-Abmilderungsgesetzes vom 27. März 2020 ermöglicht der Gesetzgeber auch ohne Ermächtigungen in der Satzung oder Geschäftsordnung Mitgliederversammlungen bis zum 31. Dezember 2021 ohne physische Präsenz (virtuell) zu veranstalten.
Die Zugangsdaten zur virtuellen außerordentlichen Mitgliederversammlung geht den Mitgliedern satzungsgemäß in einer gesonderten E-Mail und/oder Whatsapp zu.
Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
TOP 1
Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
TOP 2
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung sowie Verabschiedung der überarbeiteten Satzung
Die Dachgesellschaft „Clown“ e. V. konnte Aufgrund festgestellter Mängel bei der ursprünglichen Satzung durch das Finanzamt Wittlich und das Amtsgericht Wittlich nicht als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister eingetragen werden.
Die vorgenommenen Änderungen der nun vorliegenden Satzung sollen die Eintragung als gemeinnütziger Verein ermöglichen.
TOP 3
Anträge
TOP 4
Verschiedenes
Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, damit der Vorstand sie noch auf die Tagesordnung setzen kann (§ 13 Abs. 2 der Satzung).
Um zahlreiches und pünktliches „Erscheinen“ wird gebeten.
Geburtstag
14. November 2020
Heute wurde unsere Internetseite online gestellt.